Aktuelles zur DSGVO: Abmahnungen RA Lenard/IG Datenschutz wegen google fonts

Seit einiger Zeit erreichen uns über unsere Mandanten Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin. Rechtsanwalt Lenard behauptet in seinen Schreiben, für einen Herrn Martin Ismail aus Hannover und eine Interessengemeinschaft (IG) Datenschutz tätig zu sein. Herr Rechtsanwalt Kilian Lenard macht für Herrn Martin Ismael bzw. die IG Datenschutz Ansprüche wegen eines vermeintlichen datenschutzrechtlichen Verstoßes durch die Nutzung von google fonts geltend. Rechtsanwalt Lenard fordert mit seinen Musterschreiben dabei stets einen Betrag von EUR 170,00. Nach Zahlung dieses Betrages soll die Angelegenheit dann erledigt sein.

Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist dabei stets, dass auf den Webseiten der angeschriebenen Personen oder Unternehmen (angeblich) google fonts verwendet werden soll.

Tatsächlich ist die Verwendung von google fonts in datenschutzrechtlicher Hinsicht nicht ganz unproblematisch, jedenfalls dann, wenn google fonts nicht lokal eingebunden wird. Dann nämlich dürfte es dazu kommen, dass personenbezogene Daten an die Server von Google in den USA übertragen werden, ohne dass hierfür eine Einwilligung vorliegt.

Nicht ganz falsch weist Rechtsanwalt Lenard auch darauf hin, dass datenschutzrechtliche Verstöße Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Hierzu kann auch auf unsere Besprechung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) vom 14.01.2021 verwiesen werden (https://www.spieker-jaeger.de/datenverarbeitung/). Das BVerfG hatte jüngst zugunsten der betroffenen Personen von Datenschutzverstößen entschieden.

Gleichwohl ist es dennoch dringend zu empfehlen, auf das Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard bzw. die Forderung von Herrn Martin Ismael und der IG Datenschutz nicht einzugehen. Die Aufforderung von Herrn Kilian Lenard ist nach unserer Auffassung schon nicht hinreichend substantiiert. Aus unseren Mandanten und unserem Netzwerk ist uns auch bekannt, dass die tatsächlichen Angaben in den Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard häufig tatsächlich unzutreffend sind. Es wurden auch schon Webseitenbetreiber angeschrieben, die google fonts entweder lokal eingebunden oder google fonts überhaupt nicht verwendet haben.

Mit unseren Mandanten vereinbaren wir daher in der Regel, dass wir die Ansprüche des Herrn Rechtsanwalt Kilian Lenard und der IG Datenschutz mit einem anwaltlichen Schreiben zurückweisen, in dem dargestellt wird, warum die Ansprüche nicht bestehen.

Bislang hat es noch keine weitere Reaktion durch Rechtsanwalt Lenard auf eine solche Zurückweisung einer Forderung gegeben.

  • Kay U. Koeppen, LL.M.

    • Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht