Wie vererbe ich richtig?

Ein Thema, mit dem sich niemand gerne beschäftigt ist der Tod. Dabei ist es wichtig, schon zu Lebzeiten zu klären, was mit dem Nachlass geschehen soll. Jeder kennt die Begriffe Testament und Erbschaft, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für den jeweiligen Erblasser sinnvoll sein können, ist jedoch stets individuell zu beurteilen. Hierbei spielt die bei Überschreiten der gesetzlichen Freibeträge zu zahlende Erbschaftsteuer ebenso eine Rolle wie die finanzielle Absicherung von Abkömmlingen. Auch bei der Nachfolgegestaltung von Firmen kann der Erblasser seine Wünsche zu Lebzeiten durch ein Testament festlegen oder mit den Erben durch einen Erbvertrag regeln.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Doch bevor es zu einem Erbfall kommt, können bereits durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung Regelungen für den Fall von Krankheit oder anderen Gründen der Handlungsunfähigkeit getroffen werden. Auf diese Weise kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die Wünsche der handlungsunfähigen Person durchzusetzen und für diese im Bedarfsfall zu handeln.

Erbschaftsteuer

Selbstverständlich wünscht man jedem Menschen ein langes und gesundes Leben. Während dieses Lebens kann gerade die Erbschaftsteuer schon zu Lebzeiten beeinflusst werden. Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer ca. 9,82 Milliarden Euro. Ein Erbe kann somit einen erheblichen Steuerbetrag zu zahlen haben. Dies kann ein Erblasser schon während seines Lebens durch Verfügungen an Erben lenken.

Testament

In einem Testament, das erst nach Eintritt des Erbfalls seine Wirkung entfaltet, kann nicht nur geregelt werden, wer Erbe sein soll, sondern beispielhaft auch, ob Dritte besondere Zuwendungen, sogenannte Vermächtnisse, erhalten sollen. Auch kann eine Person vom Erblasser als Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der seine letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen hat.

Eine rechtliche Beratung zur Erarbeitung einer wunschgemäßen individuellen Lösung kann somit für jeden Erblasser sinnvoll sein. Unser Partner Dr. Steffen Lorscheider stand vor kurzem bei der Veranstaltung „Erben und Vererben“ zusammen mit dem Sascha Horitzky von der Sparkasse Dortmund Bürgern in der katholischen St.-Clemens-Kirche für rechtliche Fragen zur Verfügung.

Eine Pressemitteilung zur Veranstaltung finden Sie [hier].

  • Dr. Steffen Lorscheider, LL.M.

    • Rechtsanwalt und Notar
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht