Bundeskartellamt stimmt Fusion der Sparkassen Dortmund und Schwerte zu

Die Anzahl der Zusammenschlüsse von Sparkassen nimmt in den vergangenen Jahren zu. Mit der Sparkasse Dortmund und der Sparkasse Schwerte werden noch in diesem Jahr zwei Institute aus Westfalen ihren Geschäftsbetrieb zusammenlegen.

Im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle des Bundeskartellamtes wurden die Finanzinstitute durch SPIEKER & JAEGER begleitet.

Die gesetzlichen Umsatzschwellen, ab derer eine Anzeige bei dem Bundeskartellamt notwendig ist, wurden erreicht, sodass sich die Kartellwächter in Bonn mit der Fusion zu befassen hatten. Da beide Institute über einen erheblichen Marktanteil in ihren Städten verfügen, schaute das Bundeskartellamt auch ganz genau hin.

Am Ende des Tages dürften zwei Argumente entscheidend gewesen sein für die Freigabe durch die Behörde: Zum einen fällt kein Wettbewerb weg oder kommt hinzu, weil die Sparkassen gemäß ihrer Satzungen in der Regel auf dem Gebiet ihrer Trägergemeinden tätig sind, sodass die beteiligten Institute im rechtlichen Sinne keine wirklichen Wettbewerber sind. Zum anderen sind auch tatsächlich ganz wenige Schwerter Bürger Kunden der Sparkasse in Dortmund und andersherum Dortmunder Bürger Kunden der Sparkasse in Schwerte.

Mit der Freigabe durch das Bundeskartellamt kann die Fusion nun plangemäß zum 1. Juni dieses Jahres umgesetzt werden. Dann wird die Sparkasse Schwerte auch namentlich in die Sparkasse Dortmund integriert.

  • Prof. Dr. Thomas Thiede, LL.M.

    • Rechtsanwalt
    • Deutsches und europäisches Kartellrecht / Fusionskontrolle
    • Honorarprofessor der Karl-Franzens-Universität Graz
  • Kay U. Koeppen, LL.M.

    • Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Achim Herbertz

    Dr. Achim Herbertz

    • Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz