„Freie Brauer“ können ab sofort ihre Einkaufsbedingungen gemeinsam aushandeln

SPIEKER & JAEGER vertritt die Wirtschafts- und Unternehmergemeinschaft privater Familienbrauereien erfolgreich vor dem Bundeskartellamt

Die Freien Brauer, das ist eine Kooperation von konzernunabhängigen kleinen und mittleren Familienbrauereien aus Deutschland, Österreich und Luxemburg. Für die beteiligten Brauer hat die in der „Die Freien Brauer GmbH & Co. KG“ organisierte Kooperation die Funktion einer Service-Organisation, die jetzt nach der Zustimmung durch das Bundeskartellamt auch die rechtliche Prüfung und insbesondere Verhandlung der Einkaufsbedingungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel übernehmen kann. Die Wirtschafts- und Unternehmergemeinschaft hat ihren Sitz in Dortmund. SPIEKER & JAEGER konnte das entsprechende Verfahren vor dem Bundeskartellamt erfolgreich für die Freien Brauer abschließen.

In der Regel sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Wettbewerbern von Kartellverbot umfasst. Das Team von SPIEKER & JAEGER konnte jedoch darlegen, dass es sich bei den Freien Brauern um einen der seltenen Fälle eines erlaubten Mittelstandkartells handelt. Die gemeinsame Verhandlung der kleinen und kleinsten Brauereien rationalisiert zwischenbetriebliche Vorgänge, ohne den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen. Die gemeinsame Verhandlung dient schließlich auch dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Brauereien zu verbessern und damit letztlich ihr Überleben zu sichern. Die zumeist familiengeführten, regional tätigen Betriebe können sich mit der gemeinsamen Verhandlung sicherlich auch ein Stück weit gegen die Vorgaben des Handels behaupten und insbesondere bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien ausgleichen. Das wirkt sich eher positiv auf dem Markt aus und kommt auch den Verbrauchern zugute. Ob die jeweiligen Brauereien die verhandelten Einkaufsbedingungen übernehmen, bleibt dabei freiwillig. Ebenso müssen konkrete Konditionen wie Preise, Preisbestandteile und Absatzmengen weiterhin individuell verhandelt werden.

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes

  • Prof. Dr. Thomas Thiede, LL.M.

    • Rechtsanwalt
    • Deutsches und europäisches Kartellrecht / Fusionskontrolle
    • Honorarprofessor der Karl-Franzens-Universität Graz
  • Robert Jung

    Dr. Robert Jung

    • Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Achim Herbertz

    Dr. Achim Herbertz

    • Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz