COVID-19: Wie wir damit umgehen

Auch wir sind derzeit von den aktuellen Ereignissen betroffen und haben deshalb zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner zu schützen und eine ungestörte Fortsetzung unserer Arbeit zu gewährleisten.

Umfassende Vorkehrungen und eine schnelle Umstellung auf neue Strukturen und Techniken seitens unserer IT-Abteilung stellen sicher, dass unsere Arbeit lückenlos und auf dem gewohnten Beratungsniveau fortgesetzt wird und insbesondere die Interessen unserer Mandanten von den getroffenen Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden.

Darüber hinaus sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wie bisher für Sie erreichbar. Die Kontaktdaten entnehmen Sie, falls nicht schon bekannt, den jeweiligen Profilen unter der Rubrik „Berater“.

Falls erforderlich, sind auch von uns eingeleitete Audio- und Videokonferenzen selbstverständlich kein Problem. Sprechen Sie uns darauf an.

Weitere Informationen zu einzelnen Themen, die regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden, finden Sie im Anschluss.

COVID-19 ist eine große Herausforderung für uns alle. Der Bedarf an entsprechender Rechtsberatung steigt von Tag zu Tag. Zu vielen wichtigen Themen stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite tagesaktuell hilfreiche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Seite.

Wenn wir Sie darüber hinaus unterstützen können, stehen wir natürlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

Ihr SPIEKER & JAEGER-Team


Besprechungen können und dürfen weiterhin persönlich stattfinden. Wir sind jedoch dazu übergegangen, persönliche Treffen soweit möglich durch Audio- oder Videokonferenzen zu ersetzen. Gerne stellen wir die dazu erforderliche Technik bereit.

Besprechungsräume nutzen wir bei uns nur noch im Erdgeschoss, so dass Fahrten im Aufzug entbehrlich sind.

Beurkundungen (Notariat) setzen in der Regel die persönliche Anwesenheit vor dem Notar voraus und finden deshalb nach wie vor auch selbstverständlich statt. Es besteht aber in vielen Fällen auch die Möglichkeit, den Termin durch einen (vollmachtlosen) Vertreter wahrnehmen zu lassen. Vertreter kann in dieser besonderen Ausnahmesituation auch ein Mitarbeiter des Notars sein. Die Beteiligten müssen dann nur sehr kurz für eine Unterschriftsbeglaubigung zur Genehmigung persönlich mit dem Notar in Kontakt treten. Die an sich anfallenden zusätzlichen Gebühren werden niedergeschlagen. Auf dieses Verfahren, das grundsätzlich nicht vorgesehen ist, weist die Notarkammer ausdrücklich hin (und empfiehlt sogar, die Beglaubigung auf Wunsch im Freien oder am Auto vorzunehmen). Einzelheiten klären wir gerne mit Ihnen. Wir bitten jedenfalls unbedingt darauf zu achten, dass an Beurkundungen (und Beglaubigungen) nur die Personen teilnehmen (dürfen), die am Beurkundungsprozess selber unmittelbar beteiligt sind. Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Unterschrift Ihren eigenen (neuen) Stift zur Verfügung, den Sie im Anschluss gerne mitnehmen können.

Dokumente können Sie nach wie vor persönlich bei uns abgeben. Vorzugsweise schicken Sie uns Ihre Dokumente per Post oder bestenfalls – solange die Übergabe von Originalen nicht zwingend erforderlich ist – per elektronischer Post (siehe dazu unten).

Elektronische Post (E-Mail) ist derzeit die wohl beste Art der geschriebenen Kommunikation. Die E-Mail-Adressen Ihrer anwaltlichen Ansprechpartner finden Sie auf unserer Internetseite. Die E-Mail-Adressen von Mitarbeitern teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
Erreichbarkeit hat bei uns nach wie vor oberste Priorität. Um diese zu gewährleisten, sind alle technischen Voraussetzungen geschaffen. Risiken sind so weit wie möglich minimiert, auch durch Home-Office-Lösungen.

Gerichtstermine finden in der Regel nicht mehr statt. Die Justiz ist angehalten, nur noch in sehr dringenden Fällen eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, beispielsweise in einstweiligen Verfügungsverfahren, und auch in diesen Fällen nur dann, wenn eine mündliche Verhandlung unverzichtbar ist. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Parteien ihr Einverständnis erklären, dass das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung entscheidet. Soweit es den Interessen unserer Mandanten nicht widerspricht, werden wir davon natürlich in enger Absprache mit Ihnen Gebrauch machen.

Gesundheit hat auch bei uns oberste Priorität. Aus diesen Gründen haben wir zahlreiche Maßnahmen ergriffen, unsere Mitarbeiter(innen), deren Familien sowie alle Besucherinnen und Besucher zu schützen.

Rechtsfragen treten in diesen Zeiten in vielerlei Hinsicht zu Tage. Wir sind für Sie da, um mit Ihnen gemeinsam diese ungewöhnliche Krise zu bewältigen. Sie werden auf unserer Internetseite regelmäßig auf den aktuellen Stand gebrachte Informationen zu allen wichtigen Fragen finden. Und wie Sie oben lesen konnten, sind wir für Sie jederzeit erreichbar.