Vergaberecht

Neue Schwellenwerte veröffentlicht

Am 18.12.2017 wurden die Durchführungsverordnungen zu der Vergabeverordnung veröffentlicht, welche die ab dem 01.01.2018 geltenden Schwellenwerte für die Durchführung der förmlichen Vergabeverfahren für die öffentliche Antragsvergabe regeln.

Die Schwellenwerte sind künftig wie folgt festgesetzt:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden: 144.000,00 € (bisher 135.000,00 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000,00 € (bisher 209.000,00 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000,00 € (bisher 418.000,00 €)
  • für Bauaufträge: 5.548.000,00 € (bisher 5.225.000,00 €)
  • für Konzessionsvergaben: 5.548.000,00 € (bisher 5.225.000,00 €).

Über weitere entscheidende Neuerungen des Vergaberechts informieren wir Sie gerne.

  • Rainer Beckschewe

    • Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    • Fachanwalt für Familienrecht
    • Mediator
    • Schiedsrichter nach der SO Bau