Wirtschaftsstrafrecht
Erb- und Familienrecht
Unternehmensstrafrecht
Die unternehmerische Tätigkeit ist häufig erheblichen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt,
wie gerade in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche - teilweise aus der Medienberichterstattung bekannte - Beispiele eindrucksvoll
belegt haben und täglich aufs neue belegen. Das unternehmerische Strafbarkeitsrisiko
erstreckt sich von der Gründungsphase eines Unternehmens bis hin zu dessen Insolvenz
oder Liquidation und teilweise darüber hinaus. Strafrechtliche Risiken bestehen dabei unter anderem
Unsere wirtschaftsstrafrechtliche Abteilung hat sich insbesondere auf die Beratung und Vertretung von Führungskräften und Inhabern von Unternehmen spezialisiert. Dabei erstreckt sich die strafrechtliche Kompetenz keineswegs nur auf die konkrete Verteidigung. Vielmehr bieten wir ebenso die strafrechtliche Vorfeldberatung von Unternehmen an, um bereits präventiv auf strafrechtliche Fallstricke hinzuweisen und dadurch zu verhindern, dass überhaupt Straftaten begangen werden. Hervorzuheben ist hier unsere Vorfeldberatung im Hinblick auf die Schaffung organisatorischer Unternehmensstrukturen, die strafrechtliche Risiken minimieren. Dies zielt insbesondere auf die Aspekte der Organisationsverschuldens im Rahmen von Verantwortungsdelegation und auf effektive Korruptionsprävention. Ferner bieten wir ein erfolgreiches und in der Vergangenheit vielfach erprobtes Konzept zum richtigen Verhalten bei Unternehmensdurchsuchungen durch die Ermittlungsbehörden an. Dazu gehören zunächst Schulungen der jeweiligen Unternehmensmitarbeiter. Diese werden jeweils von erfahrenen Referenten aus unserem Hause durchgeführt. Darüber hinaus zählt zur effektiven Vorfeldberatung die Erarbeitung von sehr konkreten Unternehmensleitfäden, die auf das individuelle Unternehmen zugeschnitten sind (Compliance).
So wenig sich die Berücksichtigung des Wirtschaftsrechts (etwa des Gesellschafts-, Insolvenz- oder Steuerrechts) aus dem Bereich des Unternehmensstrafrechts wegdenken lässt, so wenig dürfen und können die strafrechtlichen Implikationen dieser jeweiligen Gebiete übersehen werden. Um zu gewährleisten, dass auch die fachübergreifenden Aspekte gebührende Berücksichtigung finden, bieten wir als einen Beratungsschwerpunkt unseres Hauses zusätzlich zur qualifizierten wirtschafts- bzw. steuerrechtlichen Beratung eine entsprechende strafrechtliche Beratung von Unternehmen und ihren Führungskräften an. Dadurch wird deren umfassenden rechtlichen Beratungsbedürfnissen in optimaler Weise Rechnung getragen.
Es ist unübersehbar, dass die Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren hinsichtlich ihrer Kapazitäten enorm aufgerüstet haben, was die Ausbildung der Ermittlungsbeamten und deren Ressourcen sowie rechtliche Befugnisse angeht. Im Unternehmensstrafrecht hat man es regelmäßig mit Spezialisten auf Seiten der Verfolgungsbehörden zu tun. Dem kann nur begegnen, wer - wie unser Expertenteam - selbst über hinreichende personelle Ressourcen, eine außerordentlich gute Vernetzung, sehr hohe und immer wieder unter Beweis gestellte fachliche Befähigung und viel Erfahrung verfügt. Bei der Mandatsbear-beitung beschränken wir uns allerdings keineswegs nur auf die rein rechtlichen Aspekte. Gebotene Berücksichtigung erfahren vielmehr auch die - gerade im Bereich des Unternehmensstrafrechts besonders wichtigen - außerstrafrechtlichen Gesichtspunkte wie beispielsweise wirtschaftliche Auswirkungen oder das Mandanteninteresse an einer möglichst unkomplizierten und schonenden Verfahrenserledigung und der sensible Umgang mit der Öffentlichkeit.
| - | bei der Kreditbeschaffung |
| - | bei der Aufstellung von Bilanzen |
| - | in Bezug auf steuerliche Erklärungspflichten |
| - | bei drohender und bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung / Insolvenz |
| - | bei der Beantragung von Subventionen |
| - | gegenüber den Sozialversicherungsträgern |
| - | bei der Produktverantwortung |
| - | bei Entnahme der Gesellschafter oder Zuwendungen an diese aus dem Gesellschaftsvermögen |
| - | im Wettbewerb mit anderen Unternehmen |
| - | beim Schutz von Betriebsgeheimnissen |
| - | bei der Werbung |
| - | bei der notwendigen Einhaltung besonderer strafbewehrter verwaltungsrechtlicher Vorschriften |
Unsere wirtschaftsstrafrechtliche Abteilung hat sich insbesondere auf die Beratung und Vertretung von Führungskräften und Inhabern von Unternehmen spezialisiert. Dabei erstreckt sich die strafrechtliche Kompetenz keineswegs nur auf die konkrete Verteidigung. Vielmehr bieten wir ebenso die strafrechtliche Vorfeldberatung von Unternehmen an, um bereits präventiv auf strafrechtliche Fallstricke hinzuweisen und dadurch zu verhindern, dass überhaupt Straftaten begangen werden. Hervorzuheben ist hier unsere Vorfeldberatung im Hinblick auf die Schaffung organisatorischer Unternehmensstrukturen, die strafrechtliche Risiken minimieren. Dies zielt insbesondere auf die Aspekte der Organisationsverschuldens im Rahmen von Verantwortungsdelegation und auf effektive Korruptionsprävention. Ferner bieten wir ein erfolgreiches und in der Vergangenheit vielfach erprobtes Konzept zum richtigen Verhalten bei Unternehmensdurchsuchungen durch die Ermittlungsbehörden an. Dazu gehören zunächst Schulungen der jeweiligen Unternehmensmitarbeiter. Diese werden jeweils von erfahrenen Referenten aus unserem Hause durchgeführt. Darüber hinaus zählt zur effektiven Vorfeldberatung die Erarbeitung von sehr konkreten Unternehmensleitfäden, die auf das individuelle Unternehmen zugeschnitten sind (Compliance).
So wenig sich die Berücksichtigung des Wirtschaftsrechts (etwa des Gesellschafts-, Insolvenz- oder Steuerrechts) aus dem Bereich des Unternehmensstrafrechts wegdenken lässt, so wenig dürfen und können die strafrechtlichen Implikationen dieser jeweiligen Gebiete übersehen werden. Um zu gewährleisten, dass auch die fachübergreifenden Aspekte gebührende Berücksichtigung finden, bieten wir als einen Beratungsschwerpunkt unseres Hauses zusätzlich zur qualifizierten wirtschafts- bzw. steuerrechtlichen Beratung eine entsprechende strafrechtliche Beratung von Unternehmen und ihren Führungskräften an. Dadurch wird deren umfassenden rechtlichen Beratungsbedürfnissen in optimaler Weise Rechnung getragen.
Es ist unübersehbar, dass die Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren hinsichtlich ihrer Kapazitäten enorm aufgerüstet haben, was die Ausbildung der Ermittlungsbeamten und deren Ressourcen sowie rechtliche Befugnisse angeht. Im Unternehmensstrafrecht hat man es regelmäßig mit Spezialisten auf Seiten der Verfolgungsbehörden zu tun. Dem kann nur begegnen, wer - wie unser Expertenteam - selbst über hinreichende personelle Ressourcen, eine außerordentlich gute Vernetzung, sehr hohe und immer wieder unter Beweis gestellte fachliche Befähigung und viel Erfahrung verfügt. Bei der Mandatsbear-beitung beschränken wir uns allerdings keineswegs nur auf die rein rechtlichen Aspekte. Gebotene Berücksichtigung erfahren vielmehr auch die - gerade im Bereich des Unternehmensstrafrechts besonders wichtigen - außerstrafrechtlichen Gesichtspunkte wie beispielsweise wirtschaftliche Auswirkungen oder das Mandanteninteresse an einer möglichst unkomplizierten und schonenden Verfahrenserledigung und der sensible Umgang mit der Öffentlichkeit.
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