Wirtschaftsstrafrecht
Erb- und Familienrecht
Revisionen in Strafsachen
Die Revision in Strafsachen ist ein äußerst kompliziertes Rechtsmittel,
das einerseits durch einen hohen Formalisierungsgrad und andererseits
durch eine weitreichende Kasuistik der Revisionsrechtsprechung gekennzeichnet ist.
Da das angegriffene Urteil vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler hin überprüft wird,
dabei also - anders als in der Berufungsinstanz - keine neue Beweisaufnahme stattfindet,
setzt die erfolgreiche Revisionsverteidigung in besonderem Maße spezifische Rechtskenntnisse
und fundiertes Erfahrungswissen voraus. Unsere diesbezügliche Expertise konnten wir bereits in der
Vergangenheit durch zahlreiche erfolgreiche Revisionsverfahren sowie durch diverse
einschlägige Fachpublikationen unter Beweis stellen.
Berater: Dr. Tido Park
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