Revisionen in Strafsachen

Die Revision in Strafsachen ist ein äußerst kompliziertes Rechtsmittel, das einerseits durch einen hohen Formalisierungsgrad und andererseits durch eine weitreichende Kasuistik der Revisionsrechtsprechung gekennzeichnet ist. Da das angegriffene Urteil vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler hin überprüft wird, dabei also - anders als in der Berufungsinstanz - keine neue Beweisaufnahme stattfindet, setzt die erfolgreiche Revisionsverteidigung in besonderem Maße spezifische Rechtskenntnisse und fundiertes Erfahrungswissen voraus. Unsere diesbezügliche Expertise konnten wir bereits in der Vergangenheit durch zahlreiche erfolgreiche Revisionsverfahren sowie durch diverse einschlägige Fachpublikationen unter Beweis stellen.

Berater:  Dr. Tido Park



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