Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht zeichnet sich durch den Trend aus, immer unübersichtlicher und komplizierter zu werden. Gleichzeitig wird die Steuerlast von zahlreichen Menschen als ungerechtfertigt hoch empfunden. Beide Aspekte begünstigen die seit Jahren zu beobachtende Zunahme von Steuerstrafverfahren. Unter anderem durch personelle wie technische Aufrüstung sowohl der Staatsanwaltschaften als auch der Steuerfahndungen haben die Strafverfolgungsbehörden der Steuerkriminalität den Kampf angesagt. Die Verfolgungsintensität im Bereich der Steuerverfehlungen nimmt bereits seit geraumer Zeit stetig zu. Die Ermittlungstätigkeit in diesem Bereich zeichnet sich dadurch aus, dass die Steuerfahnder zumeist besonders qualifiziert sind und mittlerweile über sehr effektive Ermittlungsmöglichkeiten verfügen.

In das Visier der Fahnder geraten keineswegs nur Steuerpflichtige, die bewusst Steuern hinterziehen, sondern mitunter auch solche, die sich in dem undurchschaubaren Geflecht von steuerlichen Vorschriften schlicht "verheddert" haben. Dazu trägt auch der Umstand bei, dass der Versuch, die Steuerlast durch Ausreizen von Steuergestaltungen bis hin zum Grenzbereich des Zulässigen zu reduzieren, die Gefahr birgt, dass aus Sicht der Finanzämter diese Grenze bereits in strafrechtlich relevanter Weise überschritten worden ist. Für die Personen, die sich einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen, sind die drohenden Folgen häufig gravierend. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen regelmäßig auch (unter Umständen sehr hohe) Steuernachforderungen.

Anders als andere Deliktsbereiche bietet das Steuerstrafrecht die einzigartige Möglichkeit, unter bestimmen Umständen durch eine sog. strafbefreiende Selbstanzeige trotz bereits verwirklichter Steuerverkürzungstatbestände noch völlige Straffreiheit zu erlangen. Diese gesetzliche Regelung eröffnet zahlreichen Mandanten (bisweilen ungeahnte) exzellente Möglichkeiten. Die Selbstanzeigeberatung stellt einen zentralen Bereich unserer steuerstrafrechtlichen Tätigkeit dar.

Die qualifizierte steuerstrafrechtliche Beratung im Vorfeld eines konkreten Strafverfahrens unter Einschluss der Selbstanzeigeberatung und ebenso die konkrete Strafverteidigung in dem Bereich des Steuerstrafrechts setzten besondere Kompetenz des Beraters sowohl im Steuerrecht als auch im Straf und Strafverfahrensrecht voraus. Dem begegnen wir durch die besondere Qualifizierung, etwa durch Fachanwaltschaften auch im Steuerrecht und Strafrecht. Durch die Hinzuziehung von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern im Bedarfsfall ist auch bei höchst komplexen steuerlichen Sachverhalten und Rechtsfragen die optimale Mandantenbetreuung gewährleistet.




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