Kompetente Prozessführung

Hierzu gehören alle Verteidigungstätigkeiten

- bereits im Vorfeld eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
- während des Ermittlungsverfahrens
- im Zwischenverfahren
- im Hauptverfahren
- im Berufungsverfahren
- im Revisionsverfahren
- gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen wie
- Durchsuchungen und Beschlagnahmen
- Untersuchungshaft
- staatliche Zugriffe auf das Vermögen des Betroffenen.


Das Verteidigungsziel des jeweiligen Mandanten steht für uns im Vordergrund. Ein solches wird mit ihm gemeinsam erarbeitet, wobei wir sowohl die strafrechtlichen als auch die außerstrafrechtlichen Konsequenzen eines Strafverfahrens im Auge behalten. Unsere Arbeitsmethode besteht dabei darin, zunächst das Anliegen des Mandanten und die Umstände des Einzelfalles sehr genau zu erfassen. Unsere Erfahrung erlaubt es dann, das Verteidigungsverhalten jeweils den gefundenen Zielen anzupassen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Unser Hauptaugenmerk gilt hier im Regelfall der Vermeidung von öffentlichen Hauptverhandlungen.




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