Kapitalmarktstrafrecht

Der Bereich des Kapitalmarktstrafrechts bezeichnet all diejenigen Strafnormen, die einen Bezug zum Kapitalmarkt haben Eine zusammenhängende Kodifizierung gibt es nicht. Vielmehr sind die einschlägigen Vorschriften über eine Vielzahl von Regelwerken verteilt. Der Bereich des Kapitalmarktstrafrechts wird zudem in besonders hohem Maße von den Entwicklungen im internationalen Bereich beeinflusst, etwa durch europarechtliche Richtlinien und Verordnungen sowie die Verflechtungen internationaler Kapitalmärkte. Dieser Umstand macht - gemeinsam mit der Vielzahl der möglichen Strafnormen - das Gebiet überaus komplex. Die strafrechtlichen Risiken für das Unternehmen und die Führungsebene sind in dem Bereich des Kapitalmarktrechts sehr hoch und sie werden zumeist nicht rechtzeitig erkannt oder richtig bewertet. Dies kann einem Unternehmen ebenso wie den leitenden Angestellten persönlich erheblichen Schaden zufügen.

Zu den in diesem Bereich in Betracht kommenden Delikten zählen:

- Börsendelikte
- Insiderdelikte
- Insolvenzstraftaten
- Falsche Angaben / unrichtige Darstellung bestimmter Informationen
- Verletzung von Berichtspflichten
- Marktmanipulationen
- Straftaten nach dem Kreditwesengesetz

Hinzu kommt, dass in diesem Arbeitsfeld häufig staatliche Sonderbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in ein Strafverfahren eingeschaltet und mit besonderen - häufig unbekannten - Befugnissen ausgestattet sind. Der Bereich des Kapitalmarktstrafrechts ist außerdem in besonderem Maße öffentlichkeitssensibel und muss mit besonderem Fingerspitzengefühl gehandhabt werden. In diesem überaus schwierigen Gebiet verfügen wir ausgewiesenermaßen über umfangreiche Erfahrungen, die es uns erlauben, stets die beste Gesamtlösung für den jeweiligen Mandanten im Auge zu behalten.




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