Wirtschaftsstrafrecht
Erb- und Familienrecht
Wir lösen Ihre Probleme kompetent, effektiv und diskret.
Im Rechtsalltag des Wirtschaftslebens spielen auch wirtschaftsstrafrechtliche
Fragestellungen eine zunehmende Rolle. Deshalb stellt das Wirtschaftsstrafrecht
eine unserer Kernkompetenzen dar. Im Zentrum steht dabei zum einen das
Unternehmensstrafrecht, zum anderen aber auch die individuelle Beratung
und Verteidigung von (potentiellen) Beschuldigten. Es geht hier insbesondere
um den Vorwurf folgender Delikte:
- Außenwirtschaftsstraftaten
- Betrug
- Buchführungs- und Bilanzdelikte
- Fahrlässigkeitsdelikte (strafrechtliche Produktverantwortung)
- Insolvenzdelikte
- Kapitalmarktdelikte
- Korruptionsstraftaten
- Lebensmittelstraftaten
- Steuerhinterziehung
- Subventionsbetrug
- Umweltdelikte
- Untreue
Häufig weisen wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten wie z. B. dem Gesellschafts-, Insolvenz- oder Steuerrecht auf. Erforderlichenfalls erfolgt eine Hinzuziehung von hausinternen oder externen Spezialisten aus den jeweiligen Rechtsgebieten, die punktuell in unser Expertenteam für Wirtschaftsstrafrecht eingebunden werden. Auf diese Art wird eine qualifizierte ganzheitliche Mandatsbearbeitung gewährleistet, die den spezifischen Bedürfnissen unserer Mandanten Rechnung trägt.
Unser wichtigster Grundsatz, wonach die Suche nach rechtlichen Lösungen für die Probleme der Mandanten immer auch unter Berücksichtigung der ökonomischen Mandanteninteressen zu erfolgen hat, gilt selbstverständlich auch für den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Gerade in diesem Bereich sind die langfristigen außerstrafrechtlichen Auswirkungen für den betroffenen Mandanten häufig ebenso wichtig wie die strafrechtlichen Folgen selbst. Demzufolge hat die Frage nach der Zukunftsperspektive des jeweiligen Mandanten einen besonderen Stellenwert. Hierzu gehört eine stets sehr genaue Analyse der jeweiligen Verteidigungsziele. Uns geht es bei der Mandatsbearbeitung deshalb nicht nur um lediglich eindimensionale Lösungen, sondern "im Sinne des Mandanten" um Gesamtlösungen mit langfristiger Perspektive.
- Außenwirtschaftsstraftaten
- Betrug
- Buchführungs- und Bilanzdelikte
- Fahrlässigkeitsdelikte (strafrechtliche Produktverantwortung)
- Insolvenzdelikte
- Kapitalmarktdelikte
- Korruptionsstraftaten
- Lebensmittelstraftaten
- Steuerhinterziehung
- Subventionsbetrug
- Umweltdelikte
- Untreue
Häufig weisen wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten wie z. B. dem Gesellschafts-, Insolvenz- oder Steuerrecht auf. Erforderlichenfalls erfolgt eine Hinzuziehung von hausinternen oder externen Spezialisten aus den jeweiligen Rechtsgebieten, die punktuell in unser Expertenteam für Wirtschaftsstrafrecht eingebunden werden. Auf diese Art wird eine qualifizierte ganzheitliche Mandatsbearbeitung gewährleistet, die den spezifischen Bedürfnissen unserer Mandanten Rechnung trägt.
Unser wichtigster Grundsatz, wonach die Suche nach rechtlichen Lösungen für die Probleme der Mandanten immer auch unter Berücksichtigung der ökonomischen Mandanteninteressen zu erfolgen hat, gilt selbstverständlich auch für den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Gerade in diesem Bereich sind die langfristigen außerstrafrechtlichen Auswirkungen für den betroffenen Mandanten häufig ebenso wichtig wie die strafrechtlichen Folgen selbst. Demzufolge hat die Frage nach der Zukunftsperspektive des jeweiligen Mandanten einen besonderen Stellenwert. Hierzu gehört eine stets sehr genaue Analyse der jeweiligen Verteidigungsziele. Uns geht es bei der Mandatsbearbeitung deshalb nicht nur um lediglich eindimensionale Lösungen, sondern "im Sinne des Mandanten" um Gesamtlösungen mit langfristiger Perspektive.

