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13.03.2009Neues Recht für Vorstandsgehälter
Die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe zum Handels- und Aktienrecht beschlossen. Danach ist bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft die Anpassung der Vorstandsgehälter durch den Aufsichtsrat vorgesehen. Kommt der Aufsichtsrat dieser Pflicht nicht nach, haftet er für den daraus entstehenden Schaden. Näheres unter : [download]
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