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11.08.2009Neue Sektorenverordnung 2009
Das am 24.04.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts hat viele Verfahrensregelungen verändert und erneuert. Die Neuregelung der Vergabeverordnung, die ebenfalls angekündigt ist,wird allerdings nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode des derzeitigen Bundestages verabschiedet und in Kraft treten.
Für Vergabeverfahren im sog. Sektorenbereich, d. h. auf den Gebieten der Trinkwasser-, Energieversorgung und des Verkehrs, hat der Gesetzgeber mit der im September 2009 in Kraft tretenden Sektorenverordnung (SektVO) einen anderen Regelungsweg gewählt.
Mit dieser Neuregelung wird eine wesentliche Vereinfachung und Verschlankung des Beschaffungsrechtes für Sektorenauftraggeber umgesetzt.
Eine Darstellung der wesentlichen Neuerungen durch die SektVO finden Sie unter dem nachstehenden Link zum download.
(RA Dr. Erhard Schrameyer, RA Guido Schwartz)
download: Sektorenverordnung 2009.pdf
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