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11.05.2009Vergaberechtsreform 2009
Am 24.04.2009 traten die erneuerten §§ 97-131 GWB mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft.
Sie regeln die Beschaffung von:
- Bauleistungen ab 5.150.000,00 €,
- Waren und Dienstleistungen ab 206.000,00 €,
- ab 406.000,00 € im Sektorenbereich
durch Öffentliche Auftraggeber.
Noch nicht in Kraft sind die ebenfalls anzupassenden Verdingungsordnungen der VOB, VOL und VOF. Sie werden in Kürze durch die ebenfalls noch zu ändernde VergabeVO gesetzlich umgesetzt.
Eine Kurzdarstellung der wesentlichen Änderung finden Sie zum download weiter unten.
Dr. Erhard Schrameyer
download: Vergaberechtsreform.pdf
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