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13.03.2009Neuregelung der HOAI und Modernisierung des Vergaberechts zeitnah zu erwarten
Die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist im Jahre 2008 wegen heftiger Widerstände der Architektenverbände gescheitert. Soeben haben sich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministierum auf einen Neuentwurf geeinigt, der zeitnah im Bundeskabinett verabschiedet, im Februar im Bundesrat beraten und etwa Mitte März 2009 verkündet werden soll. Vorgesehen ist eine zehnprozentige Steigerung der Honorarbeträge und eine Beibehaltung der bisherigen Höchstgrenze für die Honorar-Tafelwerte bis 25 Mio. €. Grundlegende inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen HOAI sind nicht zu erwarten.
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts steht nach der Verabschiedung im Bundestag zur Beschlussfassung durch den Bundesrat am 13.02.2009 an. Der Entwurf sieht eine erweiterte Mittelstandsklausel durch eine verstärkte Losvergabe bei Großprojekten vor und die Streichung der Ausnahme von der Vergabepflicht für innerstaatliche Kooperationen.
Voraussichtlich Mitte 2009 wird als weiterer Beitrag zur Modernisierung des Vergaberechts eine Überarbeitung und Neufassung der VOB/A und der VOL/A in Kraft treten. Die inhaltlichen Änderungen stehen noch nicht abschließend fest.
Dr. Erhard Schrameyer
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